Hanf-Magazin | Ausgabe 01

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MARIHUANA AUF BTM REZEPT WAS ÄNDERT SICH? Das Cannabis-Medizingesetz ist durch. von Robert Brungert

Inzwischen sind es über 1000 Patienten in Deutschland, die aufgrund ihrer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtmG Marihuanablüten aus der Apotheke beziehen dürfen. Weitere Patienten dürfen bereits Fertigarznei, die Cannabinoide enthält, verwenden. Diese Patienten dürfen das, konnten es jedoch im realen Leben oft genug nicht. Sie mussten bis auf wenige Ausnahmen diese Marihuanablüten oder die Fertigarznei selber bezahlen. Die Kosten dieser Medikamente lagen bei 200 bis 2000 Euro pro Monat, eine Summe, die manchen in den finanziellen Ruin getrieben hat. Die Not ist so groß, viele Patienten sind so verzweifelt, dass viele von ihnen sogar über Jahre für ihr Recht geklagt haben. Deswegen dürfen die Ersten per richterlicher Einzelfallentscheidung jetzt ihr eigenes Marihuana anbauen. Ein Dorn im Auge der Bundesregierung, weswegen das Cannabis-Medizingesetz auf den Weg gebracht wurde. Dieses wurde am 19.01.2017 im Bundestag einstimmig beschlossen, vom Bundesrat ratifiziert und trat damit am 10. März 2017 in Kraft.

Die Situation bislang: Patienten mussten erst einmal einen Arzt finden, der sich viel Zeit für sie nimmt. Der Arzt musste zuerst alle erdenklichen Medikamente „am Patienten ausprobieren“. Das war in den ersten Jahren schlimmer, inzwischen sind diese „Versuchsreihen“ nicht mehr ganz so umfassend. Dennoch musste der Arzt glaubhaft belegen, dass für seinen Patienten keine der gängigen Behandlungsmöglichkeiten eine genügende Linderung erbringen wird. Damit gibt es nur Marihuana, welches diese genügende Linderung vom Leiden erwirkt. Aufgrund dieser belegten Einzelfallsituation muss die BfArM die Ausnahmegenehmigung ausstellen, wenn sie den gut begründeten Antrag nicht begründet ablehnen kann. Der Patient durfte nach der Bewilligung monatlich eine festgelegte Höchstmenge Marihuana aus der Apotheke beziehen. Dieses Marihuana hatte er bis auf wenige Ausnahmefälle selber zu bezahlen. Dabei muss erst einmal eine Apotheke gefunden werden, die viel bürokratische Arbeit auf sich nimmt, um das Marihuana an die Patienten abgeben zu


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